Zahnersatz (Prothetik) soll teilweise verloren gegangene Zahnsubstanz oder Zähne ersetzen. Wir versuchen herauszufinden, was Sie sich wünschen und wie man es realisieren kann.
Auf Wunsch erstellen wir alternative Planungen zu ihrem persönlichen und von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Heil- und Kostenplan (HKP), der die sogenannte „Regelversorgung“ beschreibt. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen bleibt auch bei einer aufwendigen Lösung jenseits der Regelversorgung erhalten.
Bitte planen Sie für Diagnostik, Auswertung und Erstellung Ihres individuellen Behandlungsvorschlages etwas zeitlichen Vorlauf mit ein.
Grob unterteilt man Zahnersatz in:
Festsitzender Zahnersatz (=ZE, der vom Patienten nicht aus dem Mund genommen werden kann):
Zahnersatz mit Brücken und Kronen (auf den eigenen Zähnen oder auf Implantaten), ebenso zahnsubstanzschonende Klebebrücken.
Verloren gegangene Zahnsubstanz wird mittels zahnfarbener Kronen (metallfrei) oder verloren gegangene Zähne mittels Brücken ersetzt, auch auf Implantaten.
Herausnehmbarer Zahnersatz (= muss zum Reinigen regelmäßig vom Patienten aus dem Mund genommen werden):
Es gibt Situationen, wo leider kein festsitzender Zahnersatz mehr möglich ist.
Aber es gibt viele moderne Möglichkeiten, ästhetisch und funktionell entsprechenden herausnehmbaren Zahnersatz anzufertigen.
Auch Kombinationen sind möglich, z. B. mit Implantaten für festeren Halt von herausnehmbaren Prothesen.